Inh. Anja Eulenberg & Horst Effertz GbR Im Buschkamp 43, 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 02368 – 696 201  &  0172 – 15 85 288    (tgl. ab 16:00 Uhr) www.tgdancefire.de Bankverbindung: Sparkasse Vest:, IBAN: DE10 4265 0150 0085 004174, BIC: WELADED1REK   Anmelde- Aufnahmebedingungen - Vertrag: 1 . Die Anmeldung in der Tanzgemeinschaft – Schule DanceFire  ist auf unbefristete Zeit. 2 . Dem   Mitglied      ist   bekannt,   dass   es   sich   bei   dem   vorseitig   genannten   Beitrag   um   einen   Monatsbeitrag   handelt,   der   jeweils   am   ersten   des     Monats   fällig   wird.   Dieser   Beitrag   ist   unter   allen   Umständen   durch-gehend   zu   zahlen.   In   Ausnahmefällen   (längere   Krankheit   nur   gegen ärztliches Attest      –   keinesfalls   jedoch   Urlaub)   kann   die   Tanzgemeinschaft   den   Beitrag   „aussetzen“.   Bei   Mahnschreiben   und   Ruheanträgen wird   jeweils   eine   Bearbeitungsgebühr   von   €   5,00   berechnet.   Zusätzlich   wird   ausdrücklich   auf   §   286   III   BGB   (Zinsregelung)   hingewiesen, der bei jeder Mahnung berechnet wird! 3 . Die    Kündigung    kann    von    beiden    Parteien    mtl.    ausgesprochen    werden,    vorausgesetzt    eine    schriftliche    Kündigung    liegt    der Tanzgemeinschaft bzw. dem Mitglied spätestens 7 Tage zum Monatsletzten vor (Eingangsdatum ist ausschlaggebend)! 4 . Das Tanzen ist auf eigene Gefahr. Die Tanzgemeinschaft übernimmt keinerlei Haftung! 5 . Dem   Mitglied   ist   bekannt,   dass   es   unter   der   Bezeichnung   „Tanzgemeinschaft   DanceFire“   beim   Tanzverband   angemeldet   werden   kann,   die Gebühren   hierfür   übernimmt   die   Tanzgemeinschaft   (Jahresmeldegebühr).   Das   Startbuch   (einmalig   €   10.00)   und   die   Turniermeldegebühr muss vom Mitglied beglichen werden und ist ein Monat vor Turnierbeginn an die Tanzgemeinschaft zu entrichten. 6 . Das Mitglied startet bei allen eventuellen öffentlichen Auftritten ausschließlich unter dem Namen der Tanzgemeinschaft DanceFire . 7 . Alle   Informationen,   die   das   Mitglied   in   der   Tanzgemeinschaft   bekommt,   dürfen   in   keiner   Weise   an   Dritte   weitergegeben   werden.   Bei Zuwiderhandlung können eventuelle Schadensansprüche geltend gemacht werden. 8 . Aufzeichnungen   bei   allen   DanceFire    Veranstaltungen   bzw.   öffentlichen   Auftritten   auf   Ton-   oder   Bild-träger   (Video/DVD/CD/usw.)   durch Teilnehmer,   Zuschauer   oder   Andere   ist   grundsätzlich   verboten.   Über   eine   Änderung   dieser   Regelung   entscheiden   die   Inhaber   von DanceFire.   Die   Fernsehrechte   liegen   bei   DanceFire .   Rechteübertragung:   Das   Mitglied      willigt   unwiderruflich   auf   alle   Aufzeichnung   von DanceFire   ein.   Urheberrechtliche   Nutzungsrechte   gehen   auf   DanceFire   über.   Die   Rechte   Dritter   (insbesondere   für   die   Musik)   bleiben unberührt und werden von DanceFire  nicht abgegolten. 9 . Mündliche Absprachen sind für beide Parteien nicht bindend, sie bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung. 1 0 . Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art in den Räumlichkeiten von DanceFire  ist untersagt! 1 1 . DanceFire  verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.